Norm: IO §220 Abs2
Rechtssatz: Im Fall einer vollstreckbaren Forderung trifft die Klägerrolle nach § 110 Abs 2 IO auch dann den Bestreitenden, wenn er den Charakter der angemeldeten Forderung als Insolvenzforderung bestreitet. Entscheidungstexte 17 Ob 7/19g Entscheidungstext OGH 05.12.2019 17 Ob 7/19g Schlagworte Vollstreckbare Forderung,... mehr lesen...