Index: 23/01 Insolvenzordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §79IO
Rechtssatz: Gemäß § 79 BAO gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit (damit auch für die Partei- und Prozessfähigkeit) die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes; dazu gehört insbesondere auch das Insolvenzrecht (siehe dazu Stoll, BAO-Kommentar, 782). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...