1 Am 1. Februar 2012 wurde vom Finanzamt Wien 4/5/10 durch seine Organe in 3100 St. Pölten eine Kontrolle wegen des Verdachtes der Übertretung nach dem Glücksspielgesetz (GSpG) durchgeführt. 2 Anlässlich der Kontrolle wurden nach der Bescheinigung über die vorläufige Beschlagnahme folgende Gegenstände gemäß § 53 Abs. 2 GSpG vorläufig beschlagnahmt: "1) JJ Maingame 1 Seriennummer ... Mainvision Versiegelungsplaketten ... 2) Sweet Beat Seriennummer ... Musikbox/Geld Versiegelu... mehr lesen...