Norm: BäckAG 1996 §1 Abs1BäckAG 1996 §17
Rechtssatz: Die Manipulation an bereits vollendetem Backgut, insbesondere daher die Auslieferung, ist keine Tätigkeit bei dessen „Erzeugung". Entscheidungstexte 4 Ob 170/06p Entscheidungstext OGH 17.10.2006 4 Ob 170/06p Beisatz: Hier im Zusammenhang mit UWG-Klage - „Backwarenauslieferung I". (T1) ... mehr lesen...