Norm: ArbVG §133 Abs3BThPG §2a Abs3BThPG §2a Abs4
Rechtssatz: Wurde mit einer Schauspielerin des Burgtheaters, die auch gleichzeitig dem Betriebsrat des künstlerischen Personals angehört, im Sinne des § 2a Abs 4 BThPG über die Altersgrenze von fünfundsechzig Jahren hinaus eine Verlängerung des Dienstverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum, der aber kürzer ist als die Tätigkeitsdauer des Betriebsrates, vereinbart, endet trotzdem das Dienstve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin stellt das im
Spruch: genannte Feststellungsbegehren. Sie sei als Schauspielerin verpflichtet und gehöre überdies dem Betriebsrat des künstlerischen Personals des Burgtheaters an, dessen konstituierende Sitzung am 17.12.1992 stattgefunden habe. Die Klägerin habe das 65. Lebensjahr am 27.7.1989 vollendet. Nach § 2a Abs 3 des Bundestheaterpensionsgesetzes (BThPG) scheide der Bundestheaterbedienstete des künstlerischen Personals mit Ablauf des Spie... mehr lesen...
Norm: ArbVG §133 Abs3BThPG §2a Abs3BThPG §2a Abs4
Rechtssatz: Eine Derogation des § 133 Abs 3 ArbVG durch § 2 a Abs 3, 4 BThPG liegt nicht vor, weil diese Gesetzesbestimmungen weder im Verhältnis Generaltatbestand zu Spezialtatbestand stehen noch widersprechende Rechtssätze enthalten. Entscheidungstexte 9 ObA 77/97g Entscheidungstext OGH 28.05.1997 9 ObA 77/97g Veröff: SZ 70/1... mehr lesen...