Entscheidungen zu § 24 Abs. 1 MedienG

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Lvwg Erkenntnis 2021/6/10 LVwG-S-925/002-2021, LVwG-S-925/001-2021

I. IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin Mag. Steger über die Beschwerde des Herrn B, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld vom 13. April 2021, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Mediengesetz, zu Recht: 1.   Die Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. 2.   Der Beschwerdeführer hat gemäß § 52 Abs. 1 und 2 V... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 10.06.2021

RS Lvwg 2021/6/10 LVwG-S-925/002-2021, LVwG-S-925/001-2021

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.06.2021 Norm: MedienG §24 Abs1MedienG §27
Rechtssatz: Der Schutzzweck des § 24 Abs 1 MedienG liegt darin, jederzeit feststellen zu können, welche natürliche oder juristische Person das Medienwerk an welchem Ort hergestellt hat. Schlagworte Ordnungsrecht; Medienrecht; Verwaltungsstrafe; Medienwerk; Medieninhaber; Impressum; E... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 10.06.2021

TE Lvwg Erkenntnis 2021/5/29 LVwG-S-905/001-2021

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Ing. Mag. Andreas Ferschner als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 6.4.2021, Zl. ***, zu Recht erkannt: 1.       Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) stattgegeben, und die von der Behörde festgesetzte Geldstrafe in der Höhe von € 150,-- (Ersatzfreih... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 29.05.2021

RS Lvwg 2021/5/29 LVwG-S-905/001-2021

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.05.2021 Norm: MedienG §24 Abs1MedienG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Dass bei einem Zusammentreffen der Funktionen des Medieninhabers und des Herstellers lediglich einmal der Name und Ort gem § 24 MedienG genannt werden müssten, ist nur in dem Fall denkbar, dass im Impressum ein Hinweis enthalten ist, dass ein Unternehmen oder eine Person beide Funktionen innehat. Ein gänzliches ... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 29.05.2021

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