Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer steht in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Gemeinde Linz. Er ist Leiter des Pathologieinstitutes des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Linz. Dem Beschwerdevorbringen zufolge bezieht der Beschwerdeführer "unter anderem Ärztehonorare von Pfleglingen der Sonderklasse im Sinne des §34a des O.ö. Krankenanstaltengesetzes 1976" (im folgenden: O.ö. KAG). 2. Mit Beschluß vom 17. Jänner 1994 hat die Oberösterreichische Landesregier... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art127aEMRK Art8DSG §1DSG §36 Abs1RechnungshofG 1948 §18Oö KAG §13 Abs1Oö KAG §34a
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter durch Zurückweisung des Antrags auf Feststellung der
Rechtswidrigkeit der Ermittlung von den Beschwerdeführer
betreffenden, personenbezogenen Daten (insbesondere Daten über
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