Norm: ABGB §988Pensionsstatut der DDSG §12 Abs2
Rechtssatz: Es würde den natürlichen Rechtsgrundsätzen widerstreiten, einem Dienstnehmer, dem ein nicht aufwertbarer Ruhegenuß zusteht, davon Sozialversicherungsleistungen abzuziehen, die aufgewertet werden (so schon 4 Ob 38/60, Arb 7277). Entscheidungstexte 4 Ob 38/60 Entscheidungstext OGH 06.09.1960 4 Ob 38/60 Vgl; Veröff: Arb... mehr lesen...