Begründung: Der beklagte Rechtsanwalt vertrat den Kläger anlässlich eines Verkehrsunfalls im Jahr 1985 und erwirkte für ihn eine Entschädigungszahlung von umgerechnet rund 180.000 EUR. Der Kläger veranlagte da von einen Betrag von rund 160.000 EUR in mehreren Teilbeträgen bei Rechtsanwalt Dr. A***** im Zeitraum März bis Mai 1995. Am 30. 5. 1995 wurde gegen Dr. A***** die Voruntersuchung wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs eingeleitet; er wurde im Jahr 1998 unter anderem wegen schw... mehr lesen...