Begründung: Der Kläger war ab 9. 1. 1995 als Vertragsbediensteter bei der beklagten Partei beschäftigt und als Straßenbahnfahrer tätig. Mit Schreiben vom 26. 5. 2004 wurde er zum 31. 8. 2004 gemäß § 42 der Wiener Vertragsbedienstetenordnung (VBO) 1995 gekündigt. Mit Feststellungsklage vom 4. 6./14. 7. 2004 zu 21 Cga 184/04p des Arbeits- und Sozialgerichts Wien begehrte er die Feststellung, dass das mit Dienstvertrag vom 9. 1. 1995 begründete Dienstverhältnis zwischen ihm und der bek... mehr lesen...