Begründung: Der Kläger war testamentarischer Alleinerbe seiner am 13. 9. 2001 verstorbenen Großmutter. Im Verlassenschaftsverfahren wurde der Nebenintervenient zum Gerichtskommissär bestellt. Nach Erhebung der Vermögenswerte durch seine Substitutin wurde am 23. 6. 2003 das Inventar errichtet, in das ein Wertpapierdepot mit einem Betrag von 27.180 EUR aufgenommen wurde. Depotinhaber war aber nicht die Erblasserin, wie aus dem dem Inventar beigelegten Depotauszug eindeutig ersichtlich... mehr lesen...