Begründung: Die Klägerin wurde am 21. Dezember 2009 auf Veranlassung einer Amtsärztin wegen „gereizter Manie“ gemäß § 8 UbG in die Landesnervenklinik Sigmund Freud eingewiesen. Dorthin wurde sie von ihrer Wohnadresse mit einem Krankentransportwagen des Österreichischen Roten Kreuzes gebracht. Die für diesen Transport angefallenen Kosten in Höhe von 76,45 EUR wurden von der Klägerin beglichen. Mit Bescheid vom 10. Mai 2010 lehnte die beklagte Partei den Antrag der Klägerin vom 8. Apr... mehr lesen...