Norm: ASVG §133 Abs3BSVG §83 Abs3
Rechtssatz: Soweit bei einem Venenleiden die Verödungstherapie nicht der Behandlung, sondern bloß der Verbesserung der äußeren Erscheinung dient, besteht kein Anspruch auf Kostenzuschuß. Entscheidungstexte 10 ObS 112/94 Entscheidungstext OGH 26.04.1994 10 ObS 112/94 Veröff: SZ 67/76 10 ObS 113/94 ... mehr lesen...