Mit Bescheid der beschwerdeführenden Sozialversicherungsanstalt vom 12. Juni 2006 wurde ausgesprochen, dass die Mitbeteiligte als Eigentümerin von im Bescheid im einzelnen aufgezählten Grundstücken für die Beiträge zur Pensions-Kranken- und Unfallversicherung der Bauern, die S (Tochter der Mitbeteiligten) für die Zeit vom 1. Juli 2005 bis 31. Jänner 2006 der beschwerdeführenden Sozialversicherungsanstalt schuldet, haftet (Spruchpunkt 1). Die derzeit aushaftende Beitragsschuld für die ... mehr lesen...