Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BSVG §129;BSVG §140 Abs1;PG 1965 §49 Abs1;
Rechtssatz: Ansprüche auf eine Waisenpension nach dem BSVG unter Berücksichtigung der Ausgleichszulage für Halbwaisen können nicht als zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichendes Einkommen angesehen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...