Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde in Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt ausgesprochen, dass der Antrag des Beschwerdeführers auf Rücküberweisung des gemäß § 107 Abs. 1 Z 1 BSVG für 56 Ersatzmonate entrichteten Betrages von EUR 8.752,24 gemäß § 69 ASVG abgelehnt werde. Der Beschwerdeführer strebe die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (Langzeitversichertenregel... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde in Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt ausgesprochen, dass der Antrag des Beschwerdeführers auf Rücküberweisung des gemäß § 107 Abs. 1 Z 1 BSVG für 51 Ersatzmonate entrichteten Betrages von EUR 7.970,79 gemäß § 69 ASVG abgelehnt werde. Der Beschwerdeführer strebe die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (Langzeitversichertenregel... mehr lesen...