Entscheidungsgründe: Die am 23.5.1936 geborene Klägerin arbeitete nach dem Besuch der Pflichtschule im landwirtschaftlichen Betrieb ihrer Eltern. Auf ausdrücklichen Wunsch ihrer Eltern besuchte sie vom 15.10.1952 bis 15.7.1953 die landwirtschaftliche Haushaltungsschule in W*****. Damals war dies die einzige Möglichkeit einer fachtheoretischen Ausbildung. Die heutige zweijährige landwirtschaftliche Fachschule gab es damals noch nicht. Der Unterricht war auch landwirtschaftlich ausger... mehr lesen...
Norm: BSVG §107 Abs1 Z1BSVG §107 Abs4 litb
Rechtssatz: Bei der Bestimmung des § 107 Abs 4 lit b BSVG, wonach Zeiten gemäß Abs 1 Z 1 leg cit nicht als Ersatzzeiten gelten, wenn während dieser Zeiten eine Erwerbstätigkeit bzw Beschäftigung ausgeübt wurde, die gemäß § 4 Abs 1 LVZG Pflichtversicherung nicht begründet hatte, handelt es sich um eine Ausnahme von § 170 Abs 1 BSVG. Die Entscheidung des OLG Wien SSV 22/23, die eine Ersatzzeitenanrechnun... mehr lesen...
Norm: B-VG Art140BSVG §107 Abs4 litb
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf § 107 Abs 4 lit b BSVG idF der 6.BSVGNov. Entscheidungstexte 10 ObS 214/91 Entscheidungstext OGH 17.09.1991 10 ObS 214/91 Veröff: SSV-NF 5/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0053758 ... mehr lesen...