Norm: APSG §8VBG §35 Abs2 Z1VBG §52 Abs2VBG §55
Rechtssatz: Vertragsbedienstete, deren tatsächliche Verwendung als Vertragsassistent ununterbrochen wenigstens vier Jahre gedauert hat, haben grundsätzlich Anspruch auf eine Abfertigung. Zeiten des ordentlichen Präsenzdienstes sind auf die Dauer der Dienstzeit anzurechnen. § 52 Abs 2 VBG in der Fassung vor der Novelle BGBl 1996/375 steht dem nicht entgegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...