Norm: VBG §8aVBG §35 Abs4VBG §45VBG §49 Abs3
Rechtssatz: Auch bei schwankender Stundenzahl bildet das Monatsentgelt für Normalstunden ohne Mehrdienstleistungsvergütung die Obergrenze der Bemessungsgrundlage für die Abfertigung eines Vertragslehrers. Entscheidungstexte 8 ObA 188/02h Entscheidungstext OGH 29.08.2002 8 ObA 188/02h Europe... mehr lesen...