Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die bereits vom 16. 4. 1993 bis 21. 5. 1993 als teilbeschäftigte Volksschullehrerin in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur beklagten Partei gestanden war, wurde von dieser mit Vertrag vom 17. 11. 1993 "ab 6. September 1993 nach Bedarf auf die jeweilige Dauer der Dienstverhinderung des vertretenen Lehrers, längstens aber bis 31. August 1994" als vertragliche Volksschullehrerin an Volksschulen in den Dienst gestellt. Die Klägerin wurde ... mehr lesen...
Norm: VBG §15VBG §42
Rechtssatz: Wird ein Vertragslehrer, der bisher "nur zur Vertretung oder sonst für eine vorübergehende Verwendung aufgenommen (§ 38 Abs 3)" und nach dem Entlohnungsschema II L entlohnt wurde, in einem nahtlos darauffolgenden Dienstverhältnis nunmehr unbefristet (ohne die Einschränkung gemäß § 38 Abs 3 VBG) beschäftigt und nach dem Entlohnungsschema I L entlohnt, liegt eine "Überstellung" im Sinn des § 42 VBG vor, die zum Er... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs.2 ArbVG, der Antragsgegner ist als juristische Person öffentlichen Rechtes eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber nach § 7 ArbVG. Der Antragsteller behauptet zur
Begründung: seiner aus dem
Spruch: ersichtlichen Anträge folgenden Sachverhalt: Der Antragsgegner stellt seit dem 14.Oktober 1985 Turnusärzte ausschließlich unter Verwendung eines als Ausbildu... mehr lesen...
Norm: Krnt LVBG §42
Rechtssatz: Zur Auslegung des Begriffes "Zeiträume in denen das Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit abgeschlossen ist" in § 42 Abs 2 Krnt LVBG. Entscheidungstexte 9 ObA 521/88 Entscheidungstext OGH 30.08.1989 9 ObA 521/88 Schlagworte SW: Arbeitsverhältnis European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Begründung: Mit Dienstvertrag vom 4. März 1983 wurde die Beschäftigung des Klägers als Vertragslehrer im Entlohnungsschema II L bei der beklagten Partei (Verwendungsbereich des Landesschulrates für Steiermark) vom 21.Februar 1983 bis 8.Juli 1983 vereinbart. Mit Nachtrag vom 26.Mai 1983, der vom Kläger zwischen 27. Mai und 7.Juli 1983 unterschrieben wurde, vereinbarten die Streitteile mit Wirksamkeit vom 21.Februar 1983 ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit im Entlohnungsschema... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIABGB §1152 GABGB §1431 BABGB §1435ABGB §1438 EVBG §42
Rechtssatz: Wird mit einem nach dem Schema II L zur vorübergehenden Verwendung für bestimmte Zeit aufgenommenen Vertragslehrer die rückwirkende Überstellung in das Schema I L vereinbart und wird er nicht darauf hingewiesen, daß von ihm die Bezugsdifferenz rückgefordert wird, kann aus dem Abschluß der rückwirkenden Vereinbarung eine Zustimmung des Vertragsbediensteten auch ... mehr lesen...