Begründung: I. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin steht in keinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Zuletzt war die Beschwerdeführerin vom 13.09.2004 bis zum 30.11.2019 als Vertragslehrerin für den Landesschulrat XXXX beschäftigt. Auch davor war die Beschwerdeführerin jeweils befristet nach den Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes angestellt. 3. Mit Schreiben vom 23.01.2020 teilte die Beschwerdeführerin im Wesentlichen mit, dass sie durch die einve... mehr lesen...