Norm: VBG §24a
Rechtssatz: Daß infolge des Arbeitsablaufs und vorgegebener Termine die Anwesenheit der Lehrer während bestimmter Zeiträume eines Jahres besonders wünschenswert ist, rechtfertigt für sich allein nicht die Annahme des Vorliegens von zwingenden dienstlichen Gründen im Sinne des § 24 a VBG. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 27/91 Entscheidungstext OGH 13.03.1991 9 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, hierauf zu verweisen (§ 48 ASGG). Rechtliche Beurteilung Ergänzend ist auszuführen: Daß die Voraussetzungen der lit a und b des § 24 a VBG vorlagen, stellt auch die beklagte Partei nicht in Frage. Welche gesundheitlichen
Gründe: der Anlaß für den von der Pensionsversicherungsanstalt bewilligten Kuraufenthalt waren und ob auf einer solchen Grundlage eine Verschiebung der Ku... mehr lesen...