Norm: ABGB §1154ABGB §1486 Z5VBG §18
Rechtssatz: Beginn der Verjährung des Anspruches eines Vertragslehrers auf Zahlung des Entgelts für Mehrdienstleistung. Die Fälligkeit dieses Anspruches setzt jedenfalls eine Abrechnung des Dienstnehmers gegenüber dem Dienstgeber voraus. Entscheidungstexte 4 Ob 104/65 Entscheidungstext OGH 05.10.1965 4 Ob 104/65 Veröff: Arb 8146 = SozM ID,52... mehr lesen...