Norm: VBG §1 Abs2VBG §1 Abs4
Rechtssatz: Für die Stundenlöhne des Dorotheums gilt, da sie nicht unter die Dienstordnung des Dorotheums fallen (§ 27 Abs 2 des Dienstrechtes für Vertragsbedienstete des Dorotheums, wirksam ab 01.01.1952) bis zum Inkrafttreten der 3.VBGNov, BGBl 1961/165 (das ist 01.07.1961) das Vertragsbedienstetengesetz 1948. Entscheidungstexte 4 Ob 79/62 Entscheidungst... mehr lesen...