Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 12. April 2002, Zl. 3-***-02, wurde der Berufungswerber wegen drei Übertretungen gemäß § 28 Abs 1 Z 1 lit a iVm §3 Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz mit drei Geldstrafen in Höhe von je ? 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: je 168 Stunden) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, dass der Berufungswerber als Arbeit- und Auftraggeber dafür verantwortlich sei, dass drei namentlich... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Au-Pair-Verhältnissen handelt es sich um arbeitnehmerähnliche Verhältnisse im Sinne des §2 Abs2 litb AuslBG, bei welchen jedoch im Fall des Zutreffens der im § 1 Z 12 AuslBVO normierten Voraussetzungen an die Stelle der Bewilligungspflicht die dort normierte Anzeigepflicht tritt. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...