Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §94EO §295
Rechtssatz: Ob die Behörde, die zur Anweisung der Gehaltsbezüge des Verpflichteten berufen ist, nach dem jeweiligen Stand der Neuordnung des Besoldungsverfahrens des Bundes im Antrag richtig bezeichnet ist, ist bei der Exekutionsbewilligung nicht nachzuprüfen und kann nicht zum Anlaß genommen werden, die Exekutionsbewilligung zu verweigern, wenn namentlich die Stelle ohnehin an einem Ort gelegen ist und daher mit der Zumittl... mehr lesen...
Norm: EO §94
Rechtssatz: Schadenersatz wegen einstweiliger Verfügung durch ein Verbot an den Hauseigentümer, über eine bestimmte Wohnung zu verfügen, wenn sich herausstellt, daß kein Bestandvertrag vorliegt. Entscheidungstexte 2 Ob 594/59 Entscheidungstext OGH 18.11.1959 2 Ob 594/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: EO §94 M2ZPO §31 Abs1 Z1ZPO §93
Rechtssatz: Die Zustellung an den inländischen Anwalt des Drittschuldners ist abgesehen von der Frage, ob sie gegen seinen Willen überhaupt möglich ist, unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 818/54 Entscheidungstext OGH 12.01.1955 1 Ob 818/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: EO §94 M2
Rechtssatz: Erlassung von Zahlungsverboten, die im Auslande zuzustellen sind. Entscheidungstexte 2 Ob 819/27 Entscheidungstext OGH 12.08.1927 2 Ob 819/27 SZ 9/174 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0004183 Dokumentnummer JJR_19270812_OGH0002_0020OB00819_2700000_0... mehr lesen...