Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Das Erstgericht hat zufolge vollständiger Befriedigung der vollstreckbaren Forderung der betreibenden Partei von 6395 S 90 g s. A. auf deren Antrag sowohl die Einstellung der Exekution (durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung) als auch die Löschung des pfandrechtes verfügt (§§ 39 Abs. 1 Z. 6, 96 EO.). Das Rekursgericht hat dem Rekurs der verpflichteten Partei, die sich auf das Verfügungsrecht des Liegenschaftseigentümers nach § 469 ABGB. berief, insoweit Folge gegeben, als es den an... mehr lesen...
Norm: ABGB §469EO §92EO §96
Rechtssatz: Das Verfügungsrecht des Eigentümers besteht auch bei exekutiven Pfandrechten. Entscheidungstexte 1 Ob 986/54 Entscheidungstext OGH 26.01.1955 1 Ob 986/54 EvBl 1955/239 S 410 = SZ 28/17 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0002732 Dokumentnummer... mehr lesen...