Begründung: Die Parteien sind seit 1987 verheiratet. Die Ehe ist aufrecht. Ihr entstammen vier Kinder im Alter zwischen zehn und vier Jahren. Die Klägerin bewohnt gemeinsam mit diesen vier Kindern eine Genossenschaftswohnung in Wien, die 127,53 m2 groß ist und zu der eine Terrasse im Ausmaß von 11,5 m2 und eine Gartenfläche von 125,72 m2 gehören. Diese von den Ehegatten ursprünglich gemeinsam benützte Wohnung mietete der Beklagte von einer Wohnbaugenossenschaft mit Vertrag vom 7. ... mehr lesen...
Norm: EO §18EO §87. EO §88 Abs2GBG §94 Abs2 G
Rechtssatz: Wenn das Buchgericht über einen Exekutionsantrag entscheidet, hat es bereits bei der Entscheidung über den Exekutionsantrag zu untersuchen, ob dem Begehren ein bücherliches Hindernis entgegensteht. Entscheidungstexte 3 Ob 56/94 Entscheidungstext OGH 07.09.1994 3 Ob 56/94 ... mehr lesen...