Begründung: Das Erstgericht erklärte über Antrag der betreibenden niederländischen Gesellschaft das Urteil der Rechtsbank (Gerichts) im Arrondissement Amsterdam vom 23. November 2005, AZ H 04.0018 (im Folgenden nur Titelurteil und Titelgericht) für Österreich für vollstreckbar und bewilligte ihr wider die verpflichtete österr. Gesellschaft mbH zur Hereinbringung von 2,693.025,31 EUR s.A. die Fahrnisexekution. Anzuwenden ist hier unbestritten die Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 20. Oktober 2003 erklärte das Erstgericht den Mahnbescheid des italienischen Landgerichts Velletri vom 19. Dezember 2002, GZ 1041/02, für Österreich für vollstreckbar und bewilligte aufgrund dieses Exekutionstitels der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer Forderung von 60.802,50 EUR sA die Fahrnisexekution, die Forderungsexekution nach § 294 EO und die zwangsweise Pfandrechtsbegründung ob insgesamt vier im Eigentum der verpflichteten Partei ste... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 11. August 2000 hat das Tribunale di Milano vom 11. August 2000 (im Folgenden nur italienisches Urteil) die verpflichtete Partei schuldig erkannt, der betreibenden Partei 126.845 EUR sA zu zahlen. Die betreibende Partei beantragte die Vollstreckbarerklärung dieses Urteils sowie die Bewilligung der Fahrnisexekution zur Hereinbringung ihrer sich daraus ergebenden Forderung samt Zinsen und Kosten. Das Erstgericht erklärte das italienische Urteil in Österrei... mehr lesen...