Norm: EO §7aEuVTVO Art7EuVTVO Art8
Rechtssatz: Die in der Exekutionsbewilligung enthaltene Kostenentscheidung kann nicht als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden. Entscheidungstexte 3 R 199/12f Entscheidungstext LG Feldkirch 03.09.2012 3 R 199/12f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00929:2012:RFE0100015 ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...