Entscheidungen zu § 77 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2004/7/23 1R138/04f

Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.2004

RS OGH 1993/10/20 3Ob128/93 (3Ob129/93)

Norm: EO §77EO §215EO §229
Rechtssatz: Zinsen der fruchtbringenden Anlegung des Meistbotes können in Prozentsätzen der aus der sonstigen Verteilungsmasse zuerkannten Beträge zugewiesen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 128/93 Entscheidungstext OGH 20.10.1993 3 Ob 128/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1993

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