Begründung: I. Verfahrensgang: 1.) Mit E-Mail, eingelangt am Landesverwaltungsgericht Tirol am 02.07.2021, erhob XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) eine Maßnahmenbeschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG und führte darin aus, sich gegen das Verhalten des Gerichtsvollziehers des Bezirksgerichtes Kitzbühel, Herrn XXXX , im Zuge der Vornahme einer Vollzugshandlung nach der Exekutionsordnung, in mehreren Punkten zu beschweren. Der Beschwerdeführer brachte im Wesentlichen kurz zusamm... mehr lesen...