Mit einem an C. M. gerichteten Bescheid vom 21. Juli 2010 erkannte das Finanzamt Bregenz den in einer Rückstandsanzeige des Finanzamtes Hamburg Barmbek Uhlenhorst, Deutschland, angeführten Abgabenrückstand des C. M. in Höhe von rund 460.000 EUR an und erklärte ihn für vollstreckbar. Eine dagegen erhobene Berufung des C. M. wies das Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom 13. September 2010 als unbegründet ab. Mit Bescheid vom 13. August 2010 pfändete das Finanzamt einen dem C. M. a... mehr lesen...