Begründung: Für die Betroffene wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 31. 5. 2010 ein Sachwalter bestellt. Das Rekursgericht wies den von einem Sohn und der Schwiegertochter der Betroffenen gegen diesen Beschluss erhobenen Rekurs mangels Rechtsmittellegitimation zurück und sprach aus, dass der ordentliche Revisionrekurs nicht zulässig sei (ON 25). Innerhalb der Rechtsmittelfrist übersandten die Rechtsmittelwerber mittels Telefax eine selbst verfasste, als „Berufung“ bezeichnete Ei... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 17. 9. 2008 wies das Oberlandesgericht Linz den Antrag der Klägerin, die Besitzstörungssache an das Bezirksgericht Wels zu delegieren, ab. Eine schwerpunktmäßig im Sprengel des anderen Gerichts liegende Gerichtstätigkeit sei nicht zu erwarten. Deshalb sei die Delegierung nicht zweckmäßig. In dem gegen diesen Beschluss erhobenen, von einem Rechtsanwalt nicht unterfertigten Rekurs beantragte die Klägerin die Bewilligung der Verfahrenshilfe einschließlich ... mehr lesen...