Begründung: I. Am 21. Juni 1982 erließ das Finanzamt Innsbruck einen Auftrag zur Sicherstellung der Einkommensteuer 1973 bis 1980 in der Höhe von 2971000 S und der Vermögenssteuer 1974 bis 1982 in der Höhe von 318000 S im beweglichen und unbeweglichen Vermögen des Klägers und veranlaßte beim BG Innsbruck die Exekution zur Sicherstellung der insgesamt 3289000 S auf eine pfandrechtlich gesicherte Kaufpreisforderung von (restlichen) 3631723,42 S des Klägers gegen F K (EZ ... II KG Se... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / ord RechtswegEO §1 Z13EO §35 Abs2EO §45 Abs2VfGG §19 Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: Art137 B-VG; Klage gegen den Bund wegen Zustimmung zur Ausfolgung eines infolge eines Sicherstellungsauftrages in einem Abgabeverfahren bei Gericht erliegenden Geldbetrages; Zuständigkeit der Gerichte - keine Zuständigkeit des VfGH ... mehr lesen...