Begründung: Zur Hereinbringung seiner vollstreckbaren Forderung von 60.000 S sA führt der Gläubiger gegen die verpflichtete Partei Fahrnisexekution. Am 18. August 1989 wurden drei Geräte gepfändet. Am 24. August 1989 brachte die verpflichtete Gesellschaft mbH beim Titelgericht, das die Exekution bewilligt hatte, die Klage auf Unzulässigerklärung der Exekution nach § 35 EO (statt richtig darauf, daß der betriebene Anspruch erloschen sei) ein. Sie trug in der Klageschrift vor, die F... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs3 EZPO §528 C6
Rechtssatz: Bildet ein Rechtsbehelf (zB § 7 Abs 3 EO) den Aufschiebungsgrund, so endet die Aufschiebung der Exekution mit rechtskräftiger Entscheidung über diesen Rechtsbehelf. Wird eine Exekution ohne ausdrückliche Angabe der Aufschiebungsfrist (§ 44 Abs 3 EO) nach § 42 Abs 2 EO aufgeschoben, ist die Exekution bis zum vorgenannten Zeitpunkt gehemmt. Bestätigt das Rekursgericht den Aufschiebungsbeschluß mit der Ma... mehr lesen...