Begründung: Die Verpflichteten kündigten der betreibenden Vermieterin das Mietverhältnis an den Geschäftsräumlichkeiten 3 - 5 im Haus ***** in ***** Wien für den 30.April 1992 gerichtlich auf. Gegen die ihr am 6. April 1992 zugestellte Aufkündigung hat die Vermieterin keine Einwendungen erhoben. Auf ihren Antrag bewilligte das Erstgericht am 21. Mai 1992 die Exekution durch zwangsweise Räumung des Geschäftslokals mit Lagerräumen. Als Termin der Räumung wurde der 17. Juli 1992 an... mehr lesen...