Begründung: Die Klägerin macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass keine Rechtsprechung zur Frage bestehe, ob die Zurückweisung von Schriftsätzen im Provisorialverfahren anfechtbar ist. Die Entscheidung 4 Ob 81/89 (= EvBl 1989/137) sei vereinzelt geblieben. In dieser Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof ausgesprochen, dass die Grundsätze der ZPO über die Unanfechtbarkeit der Zulassung oder Zurückweisung weiterer Schriftsätze im Provisorialverfahren analog anzuwenden seie... mehr lesen...