Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 18. 2. 2001, ON 9, verbot das Erstgericht den Beklagten, das beim Einkaufszentrum "P*****" in P*****, neu errichtete, in der Grundrissform einem Polygon entsprechende, oberirdische, mehrgeschoßige Parkdeck (Hochgarage) für das Einstellen von Kraftfahrzeugen von Kunden, Lieferanten und Angestellten des Einkaufszentrums "P*****" zu verwenden oder durch Dritte verwenden zu lassen. Das Erstgericht machte den Vollzug der einstweiligen Verf... mehr lesen...