Entscheidungen zu § 394 Abs. 2 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2007/7/10 4Ob107/07z

Begründung: Zwischen den Streitteilen ist ein Scheidungsverfahren anhängig. Im Zuge dessen begehrte der Kläger die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung seines nachehelichen Aufteilungsanspruchs. Das Erstgericht gab dem Sicherungsantrag mit einstweiliger Verfügung vom 18. 5. 2004 statt und verbot der Beklagten bis zur rechtskräftigen Beendigung des Scheidungsverfahrens bzw des nach Rechtskraft eines Scheidungsurteils binnen Jahresfrist einzuleitenden Aufteilungsverfa... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.07.2007

RS OGH 2007/7/10 4Ob107/07z

Norm: EO §78EO §394 Abs2EO §402 Abs4ZPO §528 Abs2 Z2 B
Rechtssatz: Gegen die Bestätigung der Abweisung eines Antrags auf Verhängung einer Mutwillenstrafe nach § 394 Abs 2 EO ist ein Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO iVm §§ 78, 402 Abs 4 EO jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 107/07z Entscheidungstext OGH 10.07.2007 4 Ob 107/07z ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.2007

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