Begründung: Die Streitteile sind aufrecht verheiratet, der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt war in Zürich, wo der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden kurz Beklagter genannt) nach wie vor wohnt. Der nunmehrige gewöhnliche Aufenthalt der klagenden und gefährdeten Partei (im Folgenden kurz als Klägerin bezeichnet) ist in Wien. Im Dezember 2009 brachte der Ehemann in Zürich die Scheidungsklage ein. Die Klägerin ist deutsche Staatsbürgerin, der Beklagte öster... mehr lesen...