Begründung: Die Klägerin befaßt sich mit der Herstellung und dem Vertrieb sogenannter Polylein-Mappen, das sind aus Pappe gefertigte Heftmappen, die mit einer Kunststoffolie überzogen sind. Die Oberfläche der Mappe wird jeweils nach den Wünschen des Kunden bedruckt; dabei werden Firmenaufdrucke und Embleme verwendet. Die Firma S*** aus Linz hat derartige Ringbücher ausschließlich bei der Klägerin bezogen; ihre Mappen waren mit ihrem Firmenwortlaut und einem Firmenemblem bedruckt. ... mehr lesen...
Begründung: Der Klägerin obliegt satzungsgemäß die Wahrung und Förderung der Interessen des Apothekerstandes. Sie ist auch zur Verfolgung von Ansprüchen nach dem UWG legitimiert. Der Beklagte bietet die von der Nebenintervenientin erzeugten Produkte, darunter "Holzhacker-Franzbranntwein mit Menthol und Arnika" und "Murmeltieröl-Creme" an den Drogeriegroßhandel, Apotheken, Drogerien und Reformhäuser an, verkauft diese Produkte an solche Abnehmer und liefert sie auch aus. Die Nebeni... mehr lesen...