Entscheidungen zu § 386 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2004/7/23 1R138/04f

Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.2004

TE OGH 1950/10/11 1Ob571/50

Der Kläger, Distriktsarzt in F., hat gegen die Beklagte, seine Vermieterin (Hauseigentümerin), eine Klage "auf Zustimmung zur Einleitung eines Fernsprechanschlusses und einer Starkstromleitung und Leitungsverstärkung - beides zur raschen Keimfreimachung der Instrumente" - eingebracht und im Zuge des noch anhängigen Rechtsstreites einen Antrag auf Bewilligung einer einstweiligen Verfügung gestellt, die sich im Wortlaut mit dem Klagebegehren deckt. Die Beklagte, die Witwe nach dem frü... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.10.1950

RS OGH 1926/3/23 1Ob244/26

Norm: EO §379 F3EO §386
Rechtssatz: Haft ist kein Sicherungsmittel für Geldforderungen. Entscheidungstexte 1 Ob 244/26 Entscheidungstext OGH 23.03.1926 1 Ob 244/26 SZ 8/109 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0005560 Dokumentnummer JJR_19260323_OGH0002_0010OB00244_2600000_001 mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.1926

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