Entscheidungen zu § 382c Abs. 4 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2008/1/30 3Ob1/08f

Begründung: Die antragstellende gefährdete Partei (Antragstellerin) und der Antragsgegner waren Lebensgefährten und lebten in einer vom Antragsgegner gemieteten Wohnung. Der Lebensgemeinschaft entstammt ein im Jahr 2005 geborenes Kind. Mit der einstweiligen Verfügung (EV) vom 18. Juni 2007 wurde dem Antragsgegner gemäß § 382b EO für die Dauer von drei Monaten das Betreten der Wohnung und die Rückkehr in ihre unmittelbare Umgebung verboten. Am 13. August 2007 brachte der Antragsge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.01.2008

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