Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 25. 2. 2005 geheiratet. Die Ehe verlief von Anfang an nicht harmonisch. Die Klägerin und Widerbeklagte (im Folgenden: Klägerin) forderte, nachdem sie früher als geplant schwanger wurde, vom Beklagten und Widerkläger (im Folgenden: Beklagter) die Eheschließung und begegnete sein Zögern mit der Drohung mit Abtreibung. Sie legte großen Wert auf sozialen Stand und adelige Herkunft, geriet aufgrund ihrer egozentrischen Art leicht in Konflikt ... mehr lesen...