Die gefährdete Partei, eine GesmbH, beantragte zur Sicherung eines auf §§ 2, 3 AnfO gestützten Anspruches auf Duldung der Zwangsvollstreckung in eine Liegenschaft der nach den Antragsbehauptungen in A wohnhaften Antragsgegnerin zur Hereinbringung einer Forderung gegen R, den Ehemann der Antragsgegnerin, dieser im Sinne des § 382 Z. 6 EO die Veräußerung und Belastung der Liegenschaft zu verbieten. Sie behauptete, daß ihr der Gatte der Antragsgegnerin (der einer der Geschäftsführer der ... mehr lesen...