Norm: EO §374 Abs2
Rechtssatz: Die Pfändung eines Sparbuches schließt die Anwendung weiterer Exekutionsmittel im Rahmen einer Sicherungsexekution nicht aus, auch wenn der Einlagestand des Sparbuches höher ist als die sicherzustellende Forderung. Entscheidungstexte 3 Ob 56/87 Entscheidungstext OGH 17.06.1987 3 Ob 56/87 SZ 60/111 5 ... mehr lesen...