Entscheidungsgründe: An der Liegenschaft EZ ***** GB S***** mit der Grundstücksadresse W***** Straße ***** ist Wohnungseigentum begründet. Der Kläger ist Wohnungseigentümer der Wohnung Top 1, der Erstbeklagte der Wohnungen Top 2, 3 und 5 und die Zweitbeklagte der Wohnung Top 4. Die Schwägerin des Klägers, C***** (in der Folge immer: Verpflichtete) ist Wohnungseigentümerin der Wohnungen Top 6 und 7 im Haus. Nach dem Ankauf der Dachgeschosswohnungen Top 6 und 7 im Juni 1983 ließen die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 24. Juni 1996 verstorbene Erblasserin hinterließ vier Kinder, die drei Kläger - von denen nur mehr der vormalige Erstkläger im Revisionsverfahren auftritt - und einen Sohn (im Folgenden nur Gemeinschuldner), dessen Masseverwalter im Konkurs über sein Vermögen (im Folgenden nur Masseverwalter) der nun Zweitbeklagte ist. Die Erblasserin hinterließ zwei Wohnungseigentumsanteile, jeweils verbunden mit dem Nutzungsrecht an einem Geschäftslokal an einem Haus ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stützt sich allein auf eine (verschuldensunabhängige) Haftung der seinerzeit betreibenden und nunmehr beklagten Partei nach § 338 iVm § 335 ABGB. Die Klägerin stützt sich allein auf eine (verschuldensunabhängige) Haftung der seinerzeit betreibenden und nunmehr beklagten Partei nach Paragraph 338, in Verbindung mit Paragraph 335, ABGB. Rechtliche Beurteilung Richtig ist zwar, dass 4 Ob 148, 149/84 und 1 Ob 563/84 (= SZ 57/128 = EvBl ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen gingen von folgendem, vom Berufungsgericht wie folgt wiedergegebenen und im Revisionsverfahren nicht strittigen Sachverhalt aus: "In bezug auf die im Handelsregister des Landes- als Handelsgerichtes Salzburg unter HRA 3328 eingetragen gewesene Firma S***** KG, ***** waren Komplementäre die I*****-Gesellschaft mbH und die C*****-Gesellschaft mbH, ferner Kommanditisten die C*****-AG sowie die S*****gesellschaft mbH. Diese seit 1.8.1977 beste... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung von 99.450 DM sA wurde der betreibenden Partei die Zwangsversteigerung der laut Grundbuchsstand im Eigentum des Verpflichteten stehenden 54/456-Anteile an einer Liegenschaft, mit welchen Wohnungseigentum verbunden ist, bewilligt. Acht der übrigen neun im Grundbuch eingetragenen Miteigentümer und Wohnungseigentümer erheben nur gegen die betreibende Partei eine Exszindierungsklage und beantragen, gestützt auf diese Klage, die Aufschiebung des Zwangsverst... mehr lesen...