Entscheidungsgründe: Der Beklagte war in der Zeit vom 1. 7. 1981 bis 31. 12. 1993 provisionsberechtigter Angestellter des Klägers. Das Dienstverhältnis endete durch Arbeitgeberkündigung. Der Beklagte hatte Gebietsschutz für mehrere österreichische Bundesländer. Er war provisionsberechtigt nicht nur für die von ihm unmittelbar abgeschlossenen Geschäfte, sondern auch für jene, die im Bereich des Gebietsschutzes zwischen Kunden und dem Arbeitgeber direkt zustande kamen. Mit Klage... mehr lesen...