Auf Grund des Anerkenntnisurteiles des Landesgerichtes Salzburg vom 14. August 1969 bewilligte das Erstgericht zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung der betreibenden Gläubigerin von 2 720 130 S samt Anhang wider die Verlassenschaft nach Carl Friedrich S die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 263 KG H, als deren Eigentümer im Grundbuch noch der Erblasser eingetragen ist. Das Rekursgericht hob den Beschluß der ersten Instanz als nichtig auf. Es stellte aus dem Verlasse... mehr lesen...